Tel. 01 890 44 79

Wir übernehmen den Brandschutz in Ihrem Gebäude.

Externe Brandschutzbeauftragte, Wartung der Brandschutzanlagen und Bereitschaft rund um die Uhr. Für Hausverwaltungen und Betriebe in Wien.

Büro in 1220 Wien, Niedermoserstraße 8. Für Vertragskunden in Bereitschaft rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.

Wie oft Brandschutzanlagen geprüft werden müssenRichtwerte aus den einschlägigen Richtlinien. Maßgeblich sind Bescheid, Richtlinie und Herstellerangaben für Ihr Objekt.
AnlageEigenkontrolleFachfirmaTermine im Jahr
Druck­belüftungs­anlagemonatlichjährlich, Revision alle 2 Jahre
Rauch- und Wärmeabzugmonatlich, Funktionsprobe vierteljährlichjährlich
Rauchabzug im Stiegenhausvierteljährlichalle 2 Jahre, laut Hersteller jährlich
Steigleitung und Wandhydrantvierteljährlichjährlich, Druckprüfung alle 4 bis 5 Jahre
Brandschutztür mit Feststell­anlagewöchentlich bis monatlichjährlich
Notbeleuchtungregelmäßigjährlich
CO-Warnanlagenach Vorgabehalbjährlich
Feuerlöschernach jeder Verwendungalle 2 Jahre

Wann Sie einen Brand­schutz­beauf­tragten brauchen

Brandschutzbeauftragte sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, nach den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) oder per Bescheid einzusetzen. Oft fehlt dafür im Haus oder im Betrieb die passende Person.

Hausverwaltungen

Der häufigste Fall: Ein Wohngebäude hat eine Brandmeldeanlage, meist in der Garage, und ist per Bescheid an die Auswertezentrale der Feuerwehr angeschlossen. Daraus folgt:

  • Ein Brandschutzbeauftragter muss die Anlage betreuen.
  • Bei Brandalarm muss er innerhalb von 30 Minuten an der Anlage sein, an 365 Tagen rund um die Uhr.
  • Kontrollen, Mängel und Wartungen gehören ins Brandschutzbuch.

Unter den Hausbewohnern findet sich dafür selten jemand. Wir übernehmen die Aufgabe mit eigenem Bereitschaftsdienst.

Betriebe

In Betrieben sehen wir drei Situationen immer wieder:

  • Der neue Brandschutzbeauftragte kennt die Aufgabe noch nicht.
  • Es gibt einen Brandschutzbeauftragten, aber ihm fehlt die Zeit für die Kontrollen.
  • Es gibt gar keinen.

Wir springen ein, unterstützen Ihr Personal oder stellen den Brandschutzbeauftragten selbst. Gibt es weder Brandschutzbeauftragten noch Brandschutzwart, verlangt § 25 Abs. 4 ASchG zumindest bestellte Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung.

Was ein externer Brandschutzbeauftragter von FK übernimmt

Leistungen

Fast alles erledigen wir mit eigenem Personal. Wo ein Fachpartner nötig ist, etwa bei der Feuerlöscherprüfung, ist er nach ISO 9001 zertifiziert.

Brandalarm um drei Uhr früh?

Bei einer Anlage mit Anschluss an die Feuerwehr muss der Brandschutzbeauftragte innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein. Unsere Bereitschaft ist genau dafür da, an jedem Tag im Jahr.

Seit Druckbelüftungsanlagen Alarm und Störung an eine ständig besetzte Stelle melden müssen, übernehmen wir auch diese Übertragung.

Objekt zur Betreuung anmelden

01 890 44 79

Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, oder per Mail an office [at] brandschutzbeauftragte.at. Vertragskunden erreichen uns über die Bereitschaftsnummer rund um die Uhr.

Wartung und Prüfung

Wir warten und prüfen diese Anlagen, reparieren sie und errichten sie auf Wunsch neu.

Alarm aufs Handy statt Telefon­wähl­gerät

Zwei Systeme, mit denen Alarme und Störungen schneller bei den richtigen Leuten ankommen.

FK-Box

  1. Anlage
  2. FK-Box
  3. Alarmserver
  4. App

Ersetzt alte Telefonwählgeräte. Die Box meldet Alarm und Störung über LAN oder Mobilfunk an unseren Alarmserver, die App sagt den Alarm am Handy an und zeigt hinterlegte Infos wie Schlüssel und Ansprechpersonen. Mit 2, 6, 12 oder mehr Eingängen.

Mehr zur FK-Box

SMARTRYX®

  1. Brandmeldezentrale
  2. Gateway
  3. Datencenter
  4. App

Zeigt Feuerwehr und Brandschutzbeauftragtem schon auf der Anfahrt, welcher Melder ausgelöst hat. Das Gateway wird an die Brandmeldezentrale angeschlossen, die App läuft auf Android und iOS.

Mehr zu SMARTRYX

Häufige Fragen

Wann braucht ein Wohnhaus einen Brandschutzbeauftragten?

Wenn der Bescheid es vorschreibt. Typisch ist eine Brandmeldeanlage, meist in der Garage, die an die Auswertezentrale der Feuerwehr angeschlossen ist. Dann muss ein Brandschutzbeauftragter die Anlage betreuen und bei Brandalarm innerhalb von 30 Minuten an der Anlage sein, rund um die Uhr. Das leisten in der Praxis fast nur externe Brandschutzbeauftragte mit eigenem Bereitschaftsdienst.

Was gilt für Betriebe ohne Brandschutzbeauftragten?

Nach § 25 Abs. 4 ASchG müssen Arbeitgeber Personen bestellen, die für Brandbekämpfung und Evakuierung zuständig sind. Diese Pflicht ist erfüllt, wenn ein Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart bestellt oder eine Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist.

Wie oft muss die Notbeleuchtung überprüft werden?

Einmal im Jahr, nach ÖVE/ÖNORM E 8002 beziehungsweise OVE 8101. Dazu gehören ein Testlauf, der Prüfbericht und die Prüfplakette. Für Betriebe gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung.

Wie oft müssen Feuerlöscher überprüft werden?

Tragbare Feuerlöscher sind alle zwei Jahre von einer Fachfirma nach ÖNORM F 1053 zu überprüfen, außerdem nach jeder Verwendung.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Das hängt vom Objekt und den Anlagen ab. Schicken Sie uns die Daten Ihres Objekts, Sie bekommen ein kostenloses Angebot für die Betreuung.

Angebot für Ihr Objekt

Schicken Sie uns Adresse, Art des Gebäudes und die vorhandenen Anlagen. Wenn vorhanden, legen Sie den Bescheid bei. Sie bekommen ein kostenloses Angebot für die Betreuung.

01 890 44 79
Firma
FK Brandschutzmanagement & Mechatronik GmbH
Adresse
Niedermoserstraße 8/2. OG
1220 Wien
Telefon
+43 1 890 44 79
Mail
office [at] brandschutzbeauftragte.at
Bürozeiten
Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

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