- Brandmeldeanlagen
- Druckbelüftung
- Rauch- und Wärmeabzug
- Steigleitungen
- Notbeleuchtung
- Türen und Feststellanlagen
- Feuerlöscher
- CO-Warnanlagen
- Weitere Anlagen
Brandmeldeanlagen
Wir übernehmen die Revision und die jährliche Wartung von Brandmeldeanlagen. Als Brandschutzbeauftragte betreuen wir Brandmeldezentralen laufend, auch solche mit Anschluss an die Feuerwehr.
Druckbelüftungsanlagen
Druckbelüftungsanlagen werden in der Regel nach TRVB 112 errichtet. Man baut sie dort, wo der zweite Fluchtweg fehlt und ein sicheres Stiegenhaus vorgeschrieben ist, durch die Behörde oder schon durch die Bauvorschriften.
Typische Bestandteile:
- Druckventilator und Überströmöffnungen
- Druckentlastung oder Druckregelung
- Branderkennung über Rauchmelder oder die Brandmeldezentrale
- Handauslösetaster und Schaltschrank mit Kontrollanzeigen
- Alarmgeber wie Sirene oder Hupe
- Übertragungsgerät zum Brandschutzbeauftragten
| Was | Wer | Wie oft |
|---|---|---|
| Funktionskontrolle | Brandschutzbeauftragter | monatlich |
| Wartung | Fachfirma | jährlich |
| Revision | laut TRVB 112 und Bescheid | alle 2 Jahre |
Die Abnahme macht eine akkreditierte Prüfstelle. Der Brandschutzbeauftragte für die monatliche Kontrolle braucht einen gültigen Brandschutzpass mit eingetragenem Themenseminar „Druckbelüftungsanlagen“. Unsere Brandschutzbeauftragten übernehmen das.
Alarm und Störung einer Druckbelüftungsanlage müssen an eine ständig besetzte Stelle übertragen werden. Dafür passt die FK-Box.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Je nach Bauart gelten zwei Richtlinien. Wir warten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen aller Hersteller und erstellen für Ihr Objekt gern ein kostenloses Wartungsangebot.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach TRVB 125
| Was | Wer | Wie oft |
|---|---|---|
| Kontrolle der Notstromversorgung | Betreiber oder Brandschutzbeauftragter | monatlich |
| Funktionsprobe | Betreiber oder Brandschutzbeauftragter | vierteljährlich |
| Wartung | befugte Fachfirma | jährlich |
Rauchabzug im Stiegenhaus nach TRVB 111
Die klassische Anlage im Stiegenhaus: eine oder mehrere Abzugsklappen an der höchsten Stelle, ein elektrischer Antrieb, zwei Auslöser (einer im Erdgeschoß beim Angriffsweg der Feuerwehr, einer am obersten Podest mit Wohnungen), eine Zentrale mit Batteriepuffer und ein Rauchmelder ganz oben, der die Anlage automatisch öffnet.
| Was | Wer | Wie oft |
|---|---|---|
| Funktionskontrolle | betraute Person oder Brandschutzbeauftragter | alle 3 Monate |
| Wartung | befugte Fachfirma | alle 2 Jahre, die Hersteller schreiben jährlich vor |
Für beide Anlagenarten ist ein Kontrollbuch zu führen.
Steigleitungen und Wandhydranten
Steigleitungen, Wandhydranten und Löschwasseranlagen unterstützen die Feuerwehr: Sie muss keine langen Zubringerleitungen legen. Sie zählen zur ersten und erweiterten Löschhilfe.
- Trockene Steigleitung: nur für die Feuerwehr, ein im Gebäude verteiltes Netz an Schlauchanschlüssen.
- Wandhydrant: ständig mit Wasser gefüllt und sofort einsatzbereit, für unterwiesene Personen und für die Feuerwehr.
| Was | Wer | Wie oft |
|---|---|---|
| Kontrolle | unterwiesene Person, zum Beispiel Brandschutzbeauftragter | vierteljährlich |
| Prüfung mit Befund, samt Schlauchanschlüssen | fachkundige Stelle | jährlich |
| Druckprüfung auf Dichtheit, mit Prüfprotokoll | befugter Fachbetrieb | alle 4 bzw. 5 Jahre |
Grundlage sind TRVB 128, EN 671 und die Richtlinie ÖBFV-RL VB-01. Die Funktion einer neuen Steigleitung wird bei der Abnahme mit einem Prüfprotokoll nach Anhang B der TRVB 128 nachgewiesen. Für Wandhydranten gelten dieselben Fristen.
Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
Die Notbeleuchtung hilft bei einem Stromausfall, sich im Gebäude zu orientieren und es rasch zu verlassen. Sie hat eine eigene Stromversorgung. Oft sitzt sie in Garagen und Stiegenhäusern, und oft sind dort die Akkus längst leer.
Notbeleuchtungsanlagen sind nach dem Elektrotechnikgesetz einmal im Jahr zu überprüfen, nach ÖVE/ÖNORM E 8002 beziehungsweise OVE 8101. Für Betriebe gilt zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung: Auf Verlangen des Arbeitsinspektorats sind die Prüfbefunde und die Unterlagen zu den Eigenkontrollen vorzulegen.
Wir prüfen und warten Zentralbatterie-, Gruppenbatterie- und Einzelbatterieanlagen. Die jährliche Überprüfung umfasst:
- Sichtprüfung auf Beschädigung, Befestigung und Verschmutzung, wenn nötig Reinigung
- Testlauf über die vorgeschriebene Dauer je nach Akkutyp
- Tausch defekter Akkus, Leuchtmittel und Notleuchten
- Prüfbericht und Prüfplakette
Viele ältere Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Bestimmungen oder erreichen die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke nicht. Wir messen mit geprüften Messgeräten, auch für Elektrofirmen, die selbst kein Messprotokoll erstellen können.
Brandschutztüren, Tore und Feststellanlagen
Brandschutztüren und Tore gibt es als einfachen Brandabschluss oder als eigene Anlage mit Steuergerät, Brandmelder, Handtaster und Alarm, oft verbunden mit der Brandmeldezentrale und der Brandfallsteuerung. Auch Türen mit eingebautem Rauchmelder sind jährlich nach TRVB 148 zu prüfen.
Bei jeder Brandschutztür zu kontrollieren:
- Zugang frei, Schwenk- und Schließbereich frei
- nicht verkeilt und nicht unzulässig offengehalten
- Türblatt unbeschädigt, Selbstschließung in Ordnung
Eine Feststellanlage hält die Tür offen und schließt sie im Brandfall. Sie besteht aus Energieversorgung, Feststelleinrichtung (etwa Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit Feststellung), mindestens einem Brandmelder und in der Regel einem Handauslösetaster.
| Was | Wer | Wie oft |
|---|---|---|
| Eigenkontrolle | Betreiber | regelmäßig, wöchentlich bis monatlich |
| Wartung nach TRVB 148 | Fachfirma | jährlich |
Unsere Wartung umfasst je nach Anlage: Torblatt sowie Trag- und Schlaffseile prüfen, Schließkraft passend zur Türbreite einstellen, Schließfolgeregelung prüfen, elektrische und mechanische Teile und Sicherheitseinrichtungen prüfen, Brandmelder mit Prüfgas auslösen und den Eintrag ins Prüfbuch oder den Prüfbericht.
Tragbare Feuerlöscher
Feuerlöscher sind die erste Löschhilfe, bevor die Feuerwehr eintrifft. Sie sind alle zwei Jahre von einer Fachfirma nach ÖNORM F 1053 zu überprüfen und nach jeder Verwendung zu kontrollieren und neu zu füllen. Die Überprüfung bieten wir gemeinsam mit einem nach ISO 9001 zertifizierten Fachpartner an.
Vier Regeln beim Entstehungsbrand
- Das Feuer mit dem Wind angreifen.
- Flächenbrände von vorne nach hinten löschen.
- Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen.
- Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander.
CO-Warnanlagen
CO-Warnanlagen, etwa in Garagen, warten wir halbjährlich.
Weitere Anlagen
- Revision und Wartung von Brandrauchverdünnungsanlagen, Sprinkleranlagen und Feuerwehraufzügen
- jährliche Wartung von Brandschutzklappen
- Brandabschottungen
- Wartung von USV- und ZSV-Anlagen