Als erste Löschhilfe wird die Brandbekämpfung vor dem Eintreffen der Feuerwehr bezeichnet. Diese wird meistens mit Kleinlöschgeräten, also herkömmlichen Handfeuerlöschern durchgeführt.
Um einen Klein- oder Entstehungsbrand erfolgreich selbst bekämpfen zu können, gilt es ein paar Regeln zu beachten:
Die gebrauchten Feuerlöscher müssen natürlich nach jeder Verwendung kontrolliert und neu gefüllt werden.
Tragbare Feuerlöscher fallen unter die Druckgeräteverordnung ( DGVO ) sowie die Arbeitsstättenverordnung (AstV) §§ 13 und 42. Sie sind alle 2 Jahre von einer Fachfirma zu überprüfen. Die Überprüfung ist nach ÖNORM F 1053 durchzuführen.
Alle unsere Prüfer sind gem. ON 1053 zertifiziert und sind berechtigt an den geprüften Feuerlöschern die Pentagrammplakette anzubringen. Das ist für den Kunden die Garantie, dass mit höchster Sorgfalt und nach den Herstellerrichtlinien geprüft wird.
Diese Leistungen werden gemeinsam mit unserem ISO 9001 zertifizierten Fachpartner angeboten.
Sie haben Fragen rund um Brandschutzmanagment? Wir stehen für Sie jederzeit gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.