Notbeleuchtung

Licht, das Leben
retten kann

Eine Notbeleuchtung dient dazu, dass sich Personen z.B. bei einem Stromausfall im Gebäude orientieren können. Die schnelle Orientierung ist nötig, um es sicher und rasch verlassen zu können. Sie verfügt über eine eigene Stromversorgung und funktioniert auch bei Ausfall des allgemeinen Stromnetzes.

Notbeleuchtungsanlagen müssen lt. Elektrotechnikgesetz (ETG §3 Abs.1,2) einmal jährlich überprüft werden. Die dazu gehörige ÖVE/ÖNORM E 8002 ist darin als verbindlich erklärt. Für Betriebe gilt zusätzlich das Arbeitsstätten-verordnung (AStV. BGBl. II Nr. 368/1998). Auf Verlangen des Arbeitsinspektors sind die Überprüfungsbefunde sowie die Unterlagen über die regelmäßigen Funktionseigenkontrollen vorzulegen.

Viele Notbeleuchtungsanlagen sind leider nicht überprüft, im Ernstfall mit tragischen Folgen. Oftmals in Garagen und Stiegenhäuser eingebaut sind die Akkus längst leer und die Anlage funktionsuntüchtig. Die Sicherheit der Bewohner und Mitarbeiter dadurch gefährdet.

Wir führen die Überprüfung und Wartung für sämtliche Notbeleuchtungen gem. ÖVE/ÖNORM E 8002 und TRVB 102 durch: 

Die Überprüfung ihrer Notbeleuchtungen umfasst:

Viele errichtete Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Gesetzen und Bestimmungen. Oder die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungsstärke wird nicht errreicht.
Wir führen mit hochempfindlichen, geprüften Messgeräten, Anlagenüberprüfungen durch.

Auch für Elektrofirmen, welche die erforderlichen Messgeräte nicht besitzen und ein Messprotokoll benötigen.