Brandschutztüren und -tore sind heutzutage fast überall anzutreffen. Enteder als normaler Brandabschluss als Brandschutztüre oder als Stand-Alone-Anlage mit eigenem Steuergerät, Brandmelder, Handtaster und Alarmeinrichtung. Vielfach in Verbindung mit einer Brandmeldezentrale und der Brandfallsteuerung.
Eines ist allen gemeinsam:
Regelmäßige Überprüfung und Wartung. Zu prüfen ist:
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
Vielfach sind Objekte ausgerüstet mit Brandschutztüren mit integriertem Rauchmelder, welche ebenfalls jährlich
nach TRVB B 148 – Feststellanlagen für Brandschutz- und Rauchabschlüsse- geprüft werden müssen!
Feststellanlagen sind lt. Arbeitstättenverordnung (AStV) in regelmäßigen Abständen vom Betreiber eigenverantwortlich ( wöchentlich, monatlich…) zu kontrollieren und gem. TRFB 148 einmal jährlich durch eine Fachfirma zu warten.
Die Prüfung umfasst:
Sie haben Fragen rund um Brandschutzmanagment? Wir stehen für Sie jederzeit gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.