Druckbelüftungsanlagen werden in der Regel gem. TRVB S 112 errichtet. Sie werden überall dort gebaut, wo der 2. Fluchtweg fehlt und ein sicheres Stiegenhaus von der Behörde vorgeschrieben wird oder sich bereits aus den Bauvorschriften ergibt.
Die Ausführung ist von Fachbetrieben durchzuführen. Die Abnahme erfolgt durch eine akkreditierte Prüfstelle – kein Ziviltechniker. Eine Revision der DBA ist alle 2 Jahre durchzuführen.
Für die Betreuung und die vorgeschriebene monatliche Funktionskontrolle ist ein Brandschutzbeauftragter einzusetzen! Dieser BSB muss nicht nur über einen gültigen Brandschutzpass verfügen, sondern auch das Themenseminar „Druckbelüftungsanlagen“ darin eingetragen haben!
Selbstverständlich übernehmen unsere bestgeschulten Brandschutzbeauftragten gerne auch die Betreuung ihrer Anlage.
Achtung:
Seit 2019 ist die Übertragung von „Brandalarm“ und „Störung“ zu einer ständig besetzten Stelle ( BSB ) Verpflichtung!
Ideale Ergänzung dazu für Ihre Anlage ist unsere „FK-Box“ !
Sie haben Fragen rund um Brandschutzmanagment? Wir stehen für Sie jederzeit gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.