Diese werden in verschiedenen Richtlinien nach Ihrer Bauart beschrieben.
Diese TRVB beschreibt seit 1997 (letzte Ausgabe) alle Rauch- und Wärmeabzuganlagen –
derzeit in Überarbeitung durch den TRVB-Arbeitskreis!
Prüffristen:
Diese TRVB beschreibt seit 2004 jene „klassischen“ Abzuganlagen, welche in Stiegenhäusern eingebaut sind. Diese bestehen im Normalfall aus der (oder mehreren) Abzugklappe(n) an der höchsten Stelle im Stiegenhaus, den el. Antriebsmotor, 2 Auslöseeinheiten ( eine im EG beim Angriffsweg der Feuerwehr, eine am letzten Podest, wo Wohneinheiten situiert sind ) sowie der batteriegepufferten Zentraleneinheit. Ergänzend ist ein Rauchmelder an oberster Stelle vorgesehen, der die Anlage automatisch öffnet.
Prüffristen:
RWA-Anlagen sind jährlich zu warten. Wir warten alle RWA-Anlagen sämtlicher Hersteller. Alle unsere Techniker sind von den einzelnen Herstellern als zertifizierte Sachkundige geprüft. Gerne erstellen wir auch für Ihr Obkjekt ein kostenloses Wartungsangebot.
Sie haben Fragen rund um Brandschutzmanagment? Wir stehen für Sie jederzeit gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.