Wandhydranten, Löschwasseranlagen und Steigleitungen dienen zur Unterstützung der Feuerwehr und erhöhen die Effizienz des Löschangriffes, da keine langen Zubringerleitungen aufgebaut werden müssen.
Sie sind somit Einrichtungen der ersten und erweiterten Löschhilfe.
Trockene Löschwasseranlagen dienen ausschließlich der Feuerwehr, über ein im Gebäude gleichmäßig verteiltes Netz an Schlauchanschlüssen verfügen zu können. Gemäß TRFVB F 128, EN 671 und ÖBFV-RL VB-01 sind Wandhydranten, Steigleitungen und Löschwasserentnahmestellen periodisch (viertel-/jährlich) von einer unterwiesenen Person zu kontrollieren bzw. von einer Fachfirma zu warten.
Langjährige Erfahrung unserer geprüften Sachkundigen gewährleistet die Einsatzbereitschft dieser wichtigen Anlagen. Gerne stellen wir auch für Ihre Anlage ein Wartungsangebot.
Der Nachweis der Funktionstüchtigkeit der Steigleitungen hat durch ein Prüfprotokoll gemäß Anhang B der TRVB S 128, Ausgabe 2012 über die Abschlussprüfung der Löschwasseranlage durch eine Person (abnehmende Stelle) zu erfolgen, welche über die erforderliche Fachkenntnis, Prüfpraxis sowie die erforderlichen Messgeräte verfügt.
Gemäß TRVB F 128, EN 671 und ÖBFV-RL VB-01 sind Wandhydranten, Steigleitungen und Löschwasserentnahmestellen periodisch (vierteljährlich) von einer unterwiesenen Person ( z.B. Brandschutzbeauftragter ) zu kontrollieren.
Einmal jährlich sind Steigleitungen und Wandhydranten mit ihren Schlauchanschlusssystemen durch eine Fachkundige Stelle zu prüfen.
Über die Prüfung ist ein Befund zu erstellen.
Alle 4 Jahre sind die Steigleitungen auf Dichtheit durch einen gewerberechtlich befugten Fachbetrieb zu prüfen. Ein Prüfprotokoll ist zu erstellen
Wandhydranten zählen zu den Einrichtungen der ersten und erweiterten Löschhilfe. An den Anschlussstellen steht permanent Wasser zur Verfügung und diese ist daher sofort einsatzbereit. Die Wandhydranten können sowohl von unterwiesenen Personen als erste Löschhilfe benutzt werden als auch erforderlichenfalls von der Feuerwehr.
Für die periodischen Überprüfungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Steigleitungen.
Sie haben Fragen rund um Brandschutzmanagment? Wir stehen für Sie jederzeit gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.